Miet- und Zahlungsbedingungen Sonnenhof Friedrichsbrunn (nachfolgend „Sonnenhof“ genannt)
1. Abschluss des Mietvertrages
Sie können persönlich, telefonisch oder schriftlich die Buchung vornehmen. Diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Mit der Annahme der Buchung durch Übersendung der Buchungsbestätigung/ Rechnung durch Sonnenhof kommt der Mietvertrag zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so gilt diese Abweichung als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung / Rechnung widersprochen wird. Sonnenhof behält sich die Korrektur von Irrtümern und Rechenfehlern vor, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar, insbesondere der Irrtum oder Fehler offensichtlich ist.
2. Zahlungen
Innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Buchungsbestätigung / Rechnung ist eine Anzahlung von 10% des Preises, mindestens € 25,- zu leisten. Die Restzahlung ist 5 Tage vor Mietbeginn fällig.
3. Nutzung des Mietobjektes
Während des Aufenthaltes sind Sie für das Inventar verantwortlich. Es obliegt Ihnen selbst, die Betriebsleitung des Sonnenhofs auf Mängel und Defekte des Inventars beim Bezug des Objektes aufmerksam zu machen. Vor der Abreise müssen eventuelle Beschädigungen direkt mit dem Sonnenhof abgerechnet werden. Die Wohneinheit darf ohne Absprache von einer größeren Anzahl Personen als der bei der Buchung angegeben nicht bewohnt werden. Haustiere sind nicht erlaubt. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Sonnenhof. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht vereinbart.
4. Ankunft und Abreise
Die Anreise muss am Anreisetag entsprechend der bei der Buchung angegebenen Zeit stattfinden. Falls die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, müssen Sie dies telefonisch oder per Mail abgestimmt haben. Sollten Sie in dem angegebenen Zeitraum ohne vorherige vollständige Zahlung nicht angereist sein, hat Sonnenhof das Recht zur Weitervermietung. Die Rückgabe des Schlüssels sowie die Endabrechnung der Miete und Nebenkosten berührt nicht eventuelle Schadenersatzansprüche.
5. Rücktritt durch den Mieter, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Beginn des mit Ihnen vereinbarten Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich erklärt werden. Sonnenhof hat im Falle Ihres Rücktrittes bzw. des Nichterscheinens bis zum Beginn des vereinbarten Aufenthaltes Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Vermietung gewöhnlich möglichen Erwerbs werden folgende Prozentsätze des Mietpreises als Entschädigung vereinbart: Bei Ferienhäusern/ Ferienwohnungen bis zum 5. Tag vor vereinbartem Aufenthaltsbeginn 0%, ab 5 Tage vor Anreise 100%. Sonnenhof weist Sie ausdrücklich auf die Zweckmäßigkeit hin, eine Reiserücktrittsversicherung hinsichtlich dieses Risikos auf eigene Kosten gesondert abzuschließen. Sie haben das Recht, Sonnenhof einen Mieter zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter dieses Recht so rechtzeitig durch schriftliche Mitteilung ausübt, dass Sonnenhof die insoweit nötigen Umdispositionen vornehmen kann. Sonnenhof kann den Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ablehnen, wenn dies Sonnenhof unter Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt hält oder wenn dem Eintritt des Mieters in den Vertrag gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages erfolgt mit der Bestätigung der Namensänderung durch Sonnenhof. Diese Bestätigung erfolgt erst, wenn Sonnenhof € 25,- als Pauschalgebühr für die durch die Umbuchung entstehenden Kosten bezahlt worden sind.
6. Rücktritt durch Sonnenhof
Sonnenhof kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält; b) das gemietete Objekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Kündigt Sonnenhof den Mietvertrag nach a), dann verfällt der Mietpreis. Tritt Sonnenhof gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt Sonnenhof den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht. Sonnenhof behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss (Datum der Bestätigung durch Sonnenhof) mehr als 4 Monate liegen. Beträgt die Preisänderung mehr als 10%, so sind Sie zur unverzüglichen kostenlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
7. Haftung
Bei Ausfällen bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung erfolgt keine Haftung, sofern nicht Sonnenhof oder seine Erfüllungsgehilfen für diesen Ausfall verantwortlich sind. Dies gilt auch für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung und Pool usw. Die Haftung von Sonnenhof ist der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Sonnenhof für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung von Sonnenhof ist beschränkt, soweit gesetzlich Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gelten gemacht werden kann, so kann sich Sonnenhof gegenüber dem Mieter hierauf berufen. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, erden ebenfalls sorgfältig recherchiert, sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angabe von Drittpersonen und Organisationen beruhen.
8. Reklamationen und Verjährung
Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar den Mitarbeitern zu melden, und es ist hier eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens einen Monat nach vereinbartem Ende der Mietzeit bei Sonnenhof Friedrichsbrunn, Hauptstraße 92, 06502 Thale, eingegangen sind. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes der zuständigen Verwaltung angezeigt worden sind. Ansprüche aus Reklamationen verjähren nach sechs Monaten nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit. Im Übrigen wird § 651g, BGB vereinbart.
9. Informationen zur Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Hiermit informieren wir Sie gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dass wir nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wir nehmen auch an keinem Streitbeilegungsverfahren teil. Gemäß § 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz informieren wir Sie darüber, dass die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. ist: Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Telefon 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de www.verbraucher-schlichter.de. Der Sonnenhof beteiligt sich allerdings nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Informationen zur EU-Schlichtungsstelle für den Online-Handel finden Sie im Internet: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE Wir kommen hiermit unseren Informationspflichten aus der sog. „ODR-Verordnung“ (EU VO Nr. 524/2013) nach.
10. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen Sonnenhof ist Quedlinburg. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
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